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Editienne – Kommunikationsdesign
Christine Gundelach
Eschersheimer Str. 39
D-12099 Berlin
post[at]editienne.de

Geschäftsführung:
Christine Gundelach

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 1.7.2017

Editienne – Kommunikationsdesign
Christine Gundelach
Eschersheimer Str. 39
D-12099 Berlin

Der Kunde erkennt die AGB’s für EDITIENNE mit der Auftragserteilung sowohl über das Internet wie auch bei schriftlicher oder mündlicher Direktbestellung an.

Geltungsbereich
EDITIENNE erbringt dem Kunden den bestellten Service mit allen enthaltenen Lei­stungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Der Geltungsbereich liegt in der Bundesrepublik Deutschland.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Darstellung dieser im Internet dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von EDITIENNE weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
EDITIENNE überträgt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
EDITIENNE hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit ein Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält.
Mit der Ablieferung der Arbeiten durch EDITIENNE und mit der Entrichtung der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen erworben.
Der Auftraggeber erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht zu der beauftragten Werkleistung. Weitere Nutzungen bedürfen der Absprache mit EDITIENNE und einer weiteren Nutzungsvergütung.

Vergütung
Die Gesamtleistung, die EDITIENNE plant und entwirft, besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß §631 BGB.
Entwürfe und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, bilden zusammen mit Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der ges. MwSt. Die entstehenden Kosten für Transport und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Tagespreise zzgl. Versandkosten, sofern sich aus sonstigen schriftlichen Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Die Vergütung für Entwurfsarbeiten errechnet sich durch das Produkt aus Stundensatz und Zeitaufwand. Wenn ein Vertragswerk nichts anders vorsieht, gilt der Stundensatz von 90 Euro. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Vergütungstabellen der AGD (Allianz Deutscher Designer, Auflage 2006).
Dazu addiert sich die Vergütung für die Einräumung des einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrecht (Nutzungsart) unter Berücksichtigung von räumlicher Beschränkung (Nutzungsgebiet), zeitlicher Beschränkung (Nutzungsdauer) und inhaltlicher Beschränkung (Nutzungsumfang).
Der dritte und letzter Summand besteht aus der Vergütung für sonstige Leistungen, die neben dem Entwurfsaufwand entstehen und nicht Bestandteil der Vergütung für die Entwurfsarbeiten sind.
Sonstige Leistungen können beispielsweise sein: Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Beratung, Bildbearbeitung, Bildrecherche, Designmodell (Dummy), Drucküberwachung, Fahrt- und Besprechungszeit, Farbabmusterung, Funktions- und Akzeptanztests, Funktionsmodell, HTML-Umsetzung, Kurierdienste, Manuskriptstudium, Präsentationsaufwand, Produktionsbetreuung, Programmierung, Recherche, Reinzeichnung, Reproduktion, Requisite, Retusche, Scan-Arbeiten etc.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist EDITIENNE berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die sie für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung ist zzgl. der gesetzlichen MwSt. zahlbar.

Grundsätze
Vor Ausführung der Vervielfältigung ist EDITIENNE ein Korrekturmuster vorzulegen. Sie verpflichten sich zu einer sorgfältigen Überprüfung dieser Muster.
EDITIENNE erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens zehn Belege. Bei wertvollen Stücken ist einen angemessene Zahl zu überlassen.
Die Gestaltungsfreiheit des Designers darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§631 ff BGB) genannten Vorraussetzungen ablehnen.
Der Auftraggeber darf EDITIENNE nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Dias, Muster, Schriften, Illustrationen etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist.
Der Auftraggeber stellt EDITIENNE von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.

Leistung und Haftung Dritter
EDITIENNE ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. EDITIENNE verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haften sie für die Erfüllungsgehilfen nicht.
Sollte der Kunde eine mit dem Auftrag verbundene Leistung dritter Anbieter (z.B. Drucker, Fotolabor, Reprografen, Druckvorlagenhersteller) in Anspruch nehmen oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über EDITIENNE bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von den .
EDITIENNE Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Ebenso geht die Haftung auf den Kooperationspartner über. EDITIENNE haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
EDITIENNE ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden und die über die im Auftrag genannte Beschreibung hinaus geht, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe derartiger Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
EDITIENNE behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Arbeitsdokumente
Hinsichtlich bestehender Urheberrechte von Arbeitsdokumenten des Kunden ist EDITIENNE auf dessen Angaben angewiesen.
Im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter stellt der Auftraggeber, der ihnen die Arbeitsdokumente zur Verfügung gestellt hat oder sie angewiesen hat, diese zu verwenden, EDITIENNE von allen Ersatzansprüchen frei und haftet alleine, auch für Schäden und Kosten, die ihr durch die Verarbeitung dieser Dokumente entstehen.
Bei Verlust oder Beschädigung von Arbeitsdokumenten, auch infolge von Feuer, Wasser oder Diebstahl haftet EDITIENNE bis zur Höhe des Materialwertes der Dokumente, höchstens aber bis 75 Euro. Der Versand von Arbeitsdokumenten geschieht in der Regel auf elektronischem Weg. Wünscht der Kunde auch Datenträger oder grafische Produkte, wie Bilder oder Filme oder wünscht der Kunde die Rücksendung von Ihm zur Verfügung gestellter Materialien, so erfolgt dies gegen Aufpreis per einfacher Brief- oder Paketpost. Der Versand erfolgt in der Regel unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung von  für Schäden auf dem Transportweg wird ausgeschlossen; im Übrigen gelten die Haftungsbedingungen des Transporteurs.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. EDITIENNE behalten sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann EDITIENNE eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann EDITIENNE Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

Liefertermine
Die Verbindlichkeit von Lieferterminen bedarf der schriftlichen Form. Bei Nichteinhaltung des schriftlich vereinbarten Liefertermins haftet EDITIENNE nur dann, wenn ihrerseits grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Materialwerts, höchstens aber auf die Summe von 75 Euro. Bei Datenabhängiger Produktion sind vereinbarte Liefertermine Einschätzungen des Arbeitsaufwands bei reibungslosem Produktionsablauf.
Verzögerungen bei datenabhängigen Produktionen können nicht zur Haftung führen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Aufttrag elektronisch übermittelt wurde. Verzögerung oder Ausfälle im elektronischen Netz gehen nicht zu Lasten von EDITIENNE. Hier gelten die Haftungsbedigungen des Netzbetreibers.

Gewährleistung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Abbildungen im Internet durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Beseitigt die Nachbesserung nicht die beanstandeten Mängel, so kann der Auftraggeber die Minderung der Vergütung verlangen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Unterlagen EDITIENNE zur Verfügung gestellt werden. Hat der Auftraggeber bei Farben und Formaten keine oder nur ungefähre Angaben gemacht, so rechtfertigt das keinen Anspruch auf Nachbesserung. In diesem Fall bestimmt EDITIENNE diese nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Kenntnis des Verwendungszwecks der Produktion.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in schriftlicher Form bei EDITIENNE geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Treue- und Verschwiegenheitspflicht
EDITIENNE verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandelt. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

Schlussbestimmungen
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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